Informatives
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Zweirad Bommer geht auf Ihre Wünsche ein
Auf unserer Internetseite erfahren Sie Informatives zu Fahrrädern und Mofas.
Fahrradsicherheit, welche Anbauteile benötige ich !!
Dieses Fahrrad ist natürlich nicht verkehstauglich !!
Sie benötigen laut Gesetzgeber folgende Anbauteile:
- Klingel
- weißen Frontstrahler
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Speichenstrahler ( pro Laufrad 2 oder reflektierende Reifen)
- rutschfeste Pedale mit Strahlern
- fest montierte Lichtanlage
- Rückstrahler
Falls diese Teile an ihrem Fahrrad montiert sind wünschen wir einen guten Start in den Frühling
Freigabe von E10 für Piaggio-2-Räder ab Baujahr 2000
Hallo liebe Rollerfahrer,
Piaggio hat für die Rollertypen von Piaggio, Gilera und Vespa die Freigabe für alle Fahrzeug ab dem Baujahr 2000 gegeben.
Peugeot hat die Freigabe von allen 2-Taktern gegeben.
Es ist bei diesen Fahrzeugen ein unproblematisches tanken von E10 möglich.
Für die von Piaggio noch vertriebenen Fahrzeuge der Marken Motorguzzi und Derbi laufen die Testläufe noch.
Ihr Zweirad-Bommer-Team
Winterreifen-Pflicht ?
Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit Iíhrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass die Bereifung an die jeweilige Wettersituation angepasst ist.
Das gilt übrigens für alle motorisierten Zweiräder - also auch für die "kleinen", wie das Institut für Zweiradsicherheit ifz informierte.
Eigentlich ändert sich nichts. Seit 2006 ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen. Diese Auslegung war dem Oberlandesgericht Oldenburg jedoch zu schwammig, so dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor Kürzem geänder wurde. Es geht korekt um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Bereifungstyps. Ein Wortlaut des §2, Abs. 3a der StVO sieht folgendermaßen aus: "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)." Da die Rede von Kraftfahrzeugen ist, gilt diese Regelung somit zunächst auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Die Frage, ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art "Winterreifen" im Handelgibt, sei dahingestellt. Wichtig ist zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer genaerellen Winterreifenpflicht besteht. Wer also wintertags bei Wetterverhältnissen unterwegs sein möchte, die nicht in das oben beschriebene Raster gehören, dem steht mit seiner "herkömmlichen" Bereifung nichts im Weg.
Quelle: World of Bike No 132





